In den letzten Jahren erreichten Datenlecks durch mehrere Vorfälle traurige Berühmtheit. Insbesondere eine Panne beim US-Riesen Meta (Facebook) sorgte dafür, dass die Daten von Userinnen und Usern durch Kriminelle entwendet und im Darknet verkauft wurden. Hierbei handelt es sich um einen Eingriff in Ihre Privatsphäre, gegen den Sie sich wehren können. Sichern Sie sich jetzt Schadensersatz nach einem Datenleck – wir zeigen Ihnen, wie es geht!
Übersicht über große Datenlecks der letzten Jahre
Gerade in den letzten Jahren haben Sie vermutlich öfter von Datenpannen und Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gehört. Oftmals waren große US-Tech-Konzerne betroffen, bei welchen sich Kriminelle oder Hackergruppen über Lücken Zugang zu den gespeicherten Kundeninformationen verschafft haben. In der Folge wurden oft hunderttausende Datensätze veröffentlicht. Gerade in diesen Fällen erhalten Userinnen und User in der Regel Schadensersatz nach einem Datenleck, denn das Unternehmen steht in der Pflicht, die Daten vor Fremdzugriff zu schützen.
Der wohl bekannteste Fall war die Facebook-Datenpanne im Jahr 2021. Hacker nutzen hier die mittlerweile bekannte Methode des „Scrapings“, um an die personenbezogenen Daten der Nutzer zu gelangen. Durch eine gefundene Sicherheitslücke war es möglich, das soziale Netzwerk nach beliebigen Handynummern zu durchforsten. Ergab sich ein Treffer, erhielten die Hacker die Klarnamen der Opfer sowie Informationen wie den Wohnort, die E-Mail-Adresse oder das persönliche Umfeld.
Die Folge: Diese Datensätze wurden anschließend von den Kriminellen im Darknet zum Kauf angeboten. Die Käufer belästigten Facebook-User dann beispielsweise mit Spam-E-Mails oder gefälschten Zustellnachrichten von Paketen per SMS. Diese Betrugsversuche halten bis heute – in das Jahr 2024 – nach wie vor an.
Achtung: Allein in Deutschland waren mehr als sechs Millionen Nutzer vom Facebook-Datenleck betroffen. Seien Sie also nach wie vor vorsichtig bei seltsamen Nachrichten, undefinierbaren Anrufen oder ungewöhnlichen E-Mails. Im Zweifelsfall sollten Sie auch die Polizei über Betrüger informieren!
Ihre Ansprüche: Schadensersatz nach Datenlecks einfordern
Viele Kundinnen und Kunden wissen nicht, dass Sie nach einem Datenleck Schadensersatz einfordern können. Dies ist sogar nicht nur eine Option, sondern eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung für das Unternehmen. Grund hierfür ist die Rechtslage innerhalb der EU, genauer gesagt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im nationalen Recht hat die Bundesregierung die DSGVO unter anderem im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umgesetzt.
Ihre Ansprüche auf Schadensersatz nach einem Datenleck ergeben sich aus genau dieser EU-Verordnung. Nach dieser sind datenverarbeitende Unternehmen wie Meta (Facebook), Google oder Microsoft dazu verpflichtet, Ihre persönlichen Informationen zu schützen. Es ist also Aufgabe des Dienstleisters, dafür zu sorgen, dass die Daten auf keinen Fall in fremde Hände gelangen.
Kommen die Daten dennoch in fremde Hände, sind die Unternehmen nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO dazu verpflichtet, nachfolgende Schäden zu minimieren. Konkret bedeutet das, dass sie das Datenleck sofort abstellen, Ereignisse aufklären und alle betroffenen Nutzer informieren müssen. Diese Verpflichtung hängt dabei keinesfalls von einem Antrag ab, sondern das betroffene Unternehmen muss von sich aus aktiv werden!
Wenn das Unternehmen die Ansprüche seiner Kundinnen und Kunden nicht erfüllt, haben diese einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Hierbei handelt es sich um den genannten Schadensersatz nach einem Datenleck, der sich aus Art. 15 und 82 DSGVO ergibt.
Schadensersatz nach Datenleck: Bestätigt von diesen Gerichtsurteilen
Es ist keinesfalls ein Einzelfall, dass Nutzerinnen und Nutzer nach einem Datenleck Schadensersatz erhalten haben. Verschiedene Gerichtsurteile zeigen ganz allgemein, dass die deutschen Gerichte sehr verbraucherfreundliche Entscheidungen treffen. Besteht ein Schadensersatzanspruch von Userinnen oder Usern, bestätigen die Gerichte das in den meisten Fällen. Unter anderem zeigt sich das in diesen Urteilen:
- Landgericht München, Az. 15 O 4507/22: Mehrere Verstöße gegen die DSGVO führten bei diesen Nutzern dazu, dass insgesamt ein Schadensersatz von 600 Euro gezahlt wurde.
- Landgericht Stuttgart, Az. 3 O 220/22: Auch hier wurde einem Facebook-Nutzer nach dem Datenleck ein Schadensersatz von 1.000 Euro gezahlt. Der Betroffene war hier gleich von mehreren DSGVO-Verstößen betroffen, bei denen Facebook keinerlei Auskunft zum Sachverhalt erteilte.
- Landgericht Stuttgart, Az. 8 O 38/23: Ein Nutzer, der vom Facebook-Datenleck betroffen war, erhielt einen Schadensersatz von 400 Euro.
Das ist nur ein Auszug von vielen Gerichtsurteilen, welche den „Schadenersatz nach Datenleck“ bestätigen. Nutzen auch Sie Ihre Ansprüche gegen Unternehmen, welche leichtfertig mit Ihren persönlichen Daten umgehen!
So gehen Sie vor, um Schadensersatz nach einem Datenleck zu erhalten!
Wenn Sie von einem Datenleck oder einer internen Datenpanne betroffen sind, sollten Sie schnellstmöglich handeln. Aus Erfahrung empfehlen wir Ihnen die folgende Vorgehensweise:
- Stellen Sie zunächst fest, ob eine Datenpanne vorliegt. In den meisten Fällen ist das unproblematisch und eindeutig, jedoch kann ein betroffenes Unternehmen auch das Gegenteil beweisen.
- Fordern Sie das Unternehmen nach der Feststellung auf, seine Verpflichtungen nach der DSGVO Ihnen gegenüber zu erfüllen. Sie haben in jedem Fall einen Anspruch darauf, über relevante Vorfälle und die Folgen für Ihre Daten informiert zu werden.
- Kommt das Unternehmen Ihrer Aufforderung nicht oder nur unzureichend nach, sollten Sie Schadensersatz wegen des Datenlecks fordern.
- Können Sie angehend keinen Zahlungseingang feststellen, sollten Sie Klage einreichen. Zuständig ist in der Regel das zuständige Landgericht vor Ort.
Für die erfolgreiche Durchsetzung einer Schadenersatzforderung nach einem Datenleck gibt es spezialisierte Unternehmen. Bei diesen fällt nur im Erfolgsfall ein Honorar an, was bedeutet, dass Sie durch die Beauftragung kein Kostenrisiko tragen. Informieren Sie sich noch heute!